Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss der Stadt Südliches Anhalt beschließt, dass die Stadt Südliches Anhalt auf der Grundlage des

§ 36 Baugesetzbuches (BauGB) nach § 34 Abs. 1 BauGB das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt zu dem Genehmigungsantrag des Herrn Sven Kötteritzsch, Schulstraße 20 in 06386 Quellendorf, Flurstück 33/3 der Flur 6 der Gemarkung Quellendorf erteilt.