Der Bau-, Industrie-,
Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss der Stadt Südliches Anhalt
beschließt, dass die Stadt Südliches Anhalt auf der Grundlage des § 36
Baugesetzbuch (BauGB) nach § 35 Abs. 2 i.V.m. § 35 Abs. 3 BauGB das
gemeindliche Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt zu dem
Genehmigungsantrag der Quellendorfer Dienstleistungen AG & Co. OHG nach
Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für das Vorhaben „Errichtung und
Betrieb einer Anlage zur Lagerung von brennbaren Gasen in Behältern
einschließlich Biogasablage mit Gasaufbereitung“ auf den Flurstücken 18,
19, 20/3, 1005, 1007 und 1008 der Flur 3 der Gemarkung Quellendorf versagt.
Die Versagung des
gemeindlichen Einvernehmens wird damit begründet, dass eine
Beeinträchtigung öffentlicher Belange vorliegt.
Folgende öffentliche Belange
werden durch das Vorhaben beeinträchtigt:
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Die verkehrstechnische Erschließung ist
nicht ausreichend gesichert, da der angrenzende landwirtschaftliche Weg
keine öffentliche Verkehrsfläche ist und die Hauptzufahrt über die
Molkereistraße erfolgen soll, welche eine Anliegerstraße ist.
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Für die Erschließung mit Wasser und Abwasser
liegen keine Nachweise der jeweiligen Versorgungsträger vor.
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Beseitigung Regenwasser und
Niederschlagswasser ist nicht abschließend geklärt.
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Es liegt keine Betriebsbeschreibung vor.
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Dem Antrag sind unterschiedliche Lagepläne
der Anlage beigefügt.
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Die Flurstücke 1006 und 1022 der Flur 3 der
Gemarkung Quellendorf sind im Antrag nicht mit aufgeführt, die Anlage soll
jedoch laut einem Lageplan, der beiliegenden Lagepläne auch auf diesen Flurstücken mit errichtet
werden.
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Der geringe Abstand zur Wohnbebauung,
welcher nur 300m beträgt.
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Das Biotop Mosigkauer Heide liegt in nur
2,3km Entfernung.
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Die Trinkwasserschutzzone liegt in geringer
Entfernung.
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Ausgleichspflanzungen für die Versiegelung
der Fläche fehlen.
Es wird eine Beplanung mit
einem vorhabensbezogenen Bebauungsplan empfohlen, da sich aus dem zuvor
beschriebenen Sachverhalten ein Planungserfordernis ergibt, um alle Belange
ausreichend abzuwägen.
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