Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 90 Abs. 3 i.V.m. §§ 155, 156 GO LSA vom 5. Oktober 1993 in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBL. LSA S. 383), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Zweiten Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform vom 08. Juli 2010 (GVBL. LSA S. 406) über die Fortführung des Haushaltskonsolidierungsprogramms 2010 bis 2019.

Der umfangreiche Wortlaut des Beschlusses ist Anlage dieses Beschlussvorschlages.