Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Änderung des Beschlusses Nr. WEI/GR-24-07/2009 des Gemeinderates der Gemeinde Weißandt-Gölzau vom 25.06.2009 zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes B 3 Sondergebiet Mehrzweck-Sportanlage „An den Ellern“ der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt gemäß dem als Anlage beigefügten Plan mit textlichen Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB.

 

Der räumliche Geltungsbereich des erweiterten Plangebietes in der Flur 5 der Gemarkung Weißandt-Gölzau hat eine Größe von ca. 3,64 ha und wird begrenzt durch:

 

im Norden  :  Flurstück   183  der Flur 5                   

im Osten     :  Flurstück   159; (Gnetscher Weg) der Flur 5

im Süden    :  Flurstücke 168, 160  der Flur 5             

im Westen  :  Flurstück    235 der Flur 4 (Nesselbach)

 

Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.