Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-135-12/2010

Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt beschließt den Bürgermeister zu berechtigen, gemäß § 44 Abs. 3 Nr. 10 i.V. m. §§ 100, 155 und 165 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383) in der derzeit gültigen Fassung ein Darlehen bis zu einem Betrag in Höhe  von 229.100 € aufzunehmen. Das Darlehen ist bei der Bank aufzunehmen, die den günstigsten Zinssatz zu folgenden Konditionen bietet:

 

  1. Das Darlehen ist als Annuitätendarlehen aufzunehmen.
  2. Auszahlung 100 %
  3. Zahlungsweise Zins und Tilgung monatlich nachträglich sofort nach Darlehensaufnahme. Die monatliche Rate soll 2.300 € nicht überschreiten.
  4. Die Zinsbindung soll 10 Jahre betragen.
  5. Die Laufzeit des Darlehens soll 10 Jahre betragen. Nach Ablauf der Laufzeit soll das Darlehen vollständig getilgt sein.
  6. Das Darlehen ist zum 31.01.2011 aufzunehmen
  7. Zins und Tilgung sind erstmals zum 28.02.2011 zu zahlen.