TOP Ö 22: Beratung und Beschlussfassung zur Satzung der Stadt Südliches Anhalt über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser (Gebührensatzung)
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt die
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der
Dorfgemeinschaftshäuser (Gebührensatzung) zum 01.01.2011.