Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 8, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage der §§ 104 ff. Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 12. April 2006 (GVBl. LSA S. 248), der §§ 4, 6 und 44 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBl. LSA S. 383) und der §§ 1, 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405) in den derzeit gültigen Fassungen beschließt der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt die Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Westliche Fuhne/Ziethe“, „Taube Landgraben“ und „Mulde“ (Gewässerumlagesatzung)