Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 15 Raumordnungsgesetz sowie des § 15 Landesplanungsgesetz LSA, dass die Stadt Südliches Anhalt im Rahmen des Raumordnungsverfahrens mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung zum Vorhaben „Neubau der Verbindungsleitung Untergrundspeicher Peißen – JAGAL“ keine Einwände hat.

 

Die Stadt Südliches Anhalt gibt den Hinweis, dass in Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens mit den zuständigen Unterhaltungsverbänden eine Abstimmung zur Kapazität der jeweiligen Vorfluter zur Absicherung der Maßnahmen der Wasserhaltung erfolgen sollte.