Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt beschließt den Bürgermeister zu berechtigen, gemäß § 44 Abs. 3 Nr. 10 i.V. m. §§ 100, 155 und 165 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383) in der derzeit gültigen Fassung ein Darlehen bis zu einem Betrag in Höhe  von 124.500 € aufzunehmen. Das Darlehen ist bei der Bank aufzunehmen, die den günstigsten Zinssatz zu folgenden Konditionen bietet:

 

  1. Das Darlehen ist als Annuitätendarlehen aufzunehmen.
  2. Auszahlung 100 %.
  3. Zahlungsweise Zins und Tilgung monatlich nachträglich sofort nach Darlehensaufnahme. Die monatliche Rate soll 2.300 € nicht überschreiten.
  4. Die Zinsbindung soll 5 Jahre betragen.
  5. Die Laufzeit des Darlehens soll 5 Jahre betragen. Nach Ablauf der Laufzeit soll das Darlehen vollständig getilgt sein.
  6. Das Darlehen ist zum 30.01.2011 aufzunehmen
  7. Zins und Tilgung sind erstmals zum 28.02.2011 zu zahlen.