Der Stadtrat der Stadt
Südliches Anhalt beschließt gemäß §§ 55, 162 und 97 GO LSA in der Fassung
der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBL. LSA S. 383), zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Zweiten Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform vom
08. Juli 2010 (GVBL. LSA S. 406) die Verwaltung der Stadt Südliches Anhalt
zu ermächtigen, die notwendigen Maßnahmen zur Fortführung der
Investitionsmaßnahme „Brandschutzkonzept Grundschule Edderitz“ mit
Finanzierung von 36.000,00 € im Jahr 2011 einzuleiten.