Der Stadtrat der
Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt beschließt den Bürgermeister zu
berechtigen, gemäß § 44 Abs. 3 Nr. 10 i.V. m. §§ 100, 155 und 165
Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383) in der derzeit gültigen Fassung ein
Darlehen bis zu einem Betrag in Höhevon 613.100 € aufzunehmen. Das Darlehen ist bei der Bank
aufzunehmen, die den günstigsten Zinssatz zu folgenden Konditionen bietet:
Das Darlehen ist als Annuitätendarlehen
aufzunehmen.
Auszahlung 100 %
Zahlungsweise Zins und Tilgung monatlich
nachträglich sofort nach Darlehensaufnahme. Die monatliche Rate soll
5.000 € nicht überschreiten.
Die Zinsbindung soll 10 Jahre betragen.
Die Laufzeit des Darlehens soll 20 Jahre
betragen. Nach Ablauf der Laufzeit soll das Darlehen vollständig
getilgt sein.
Das Darlehen ist zum 30.01.2011 aufzunehmen
Zins und Tilgung sind erstmals zum 28.02.2011
zu zahlen.