Der Stadtrat der
Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt beschließt den Bürgermeister zu
berechtigen, gemäß § 44 Abs. 3 Nr. 10 i.V. m. §§ 100, 155 und 165
Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383) in der derzeit gültigen Fassung ein
Darlehen bis zu einem Betrag in Höhevon 124.500 € aufzunehmen. Das Darlehen ist bei der Bank
aufzunehmen, die den günstigsten Zinssatz zu folgenden Konditionen bietet:
Das Darlehen ist als Annuitätendarlehen
aufzunehmen.
Auszahlung 100 %.
Zahlungsweise Zins und Tilgung monatlich
nachträglich sofort nach Darlehensaufnahme. Die monatliche Rate soll
2.300 € nicht überschreiten.
Die Zinsbindung soll 5 Jahre betragen.
Die Laufzeit des Darlehens soll 5 Jahre
betragen. Nach Ablauf der Laufzeit soll das Darlehen vollständig
getilgt sein.
Das Darlehen ist zum 30.01.2011 aufzunehmen
Zins und Tilgung sind erstmals zum 28.02.2011
zu zahlen.