Sitzung: 18.11.2010 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: EGSA/230/2010
Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt beschließt den Bürgermeister zu berechtigen, gemäß § 44 Abs. 3 Nr. 10 i.V. m. §§ 100, 155 und 165 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383) in der derzeit gültigen Fassung ein Darlehen bis zu einem Betrag in Höhe von 229.100 € aufzunehmen. Das Darlehen ist bei der Bank aufzunehmen, die den günstigsten Zinssatz zu folgenden Konditionen bietet:
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