TOP Ö 19: Beschluss über die Satzung der Stadt Südliches Anhalt zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände "Westliche Fuhne/Ziethe", "Taube Landgraben" und "Mulde" (Gewässerumlagesatzung)
Der Stadtrat der Stadt
Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage der §§ 104 ff. Wassergesetz
für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 12. April 2006 (GVBl. LSA S. 248),
der §§ 4, 6 und 44 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBl. LSA S. 383) und
der §§ 1, 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt
(KAG-LSA) vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405) in den derzeit gültigen
Fassungen beschließt der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt die Satzung
zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Westliche
Fuhne/Ziethe“, „Taube Landgraben“ und „Mulde“ (Gewässerumlagesatzung)