Sitzung: 19.08.2010 Gemeinderat Görzig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: GÖR/034/2010
Beschluss Nr. |
Der Gemeinderat der Gemeinde Görzig ermächtigt den Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt in der Sitzung am 25.08.2010 zur Beschlussfassung der Umschuldung von Darlehen mit Ablauf der Zinsbindungsfrist 01.03.2010 bis 31.12.2014 im Rahmen des Teilentschuldungsprogramms des Landes Sachsen-Anhalt STARK II gemäß § 44 Abs. 3 Nr. 10 GO LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBL. LSA S. 383), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Zweiten Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform vom 08. Juli 2010 (GVBL. LSA S. 406). Der Ermächtigungsbeschluss ist notwendig, da für die Antragstellung entsprechende Fristen einzuhalten sind. Der erste Zinsbindungstermin läuft am 30.12.2010 ab. Eine Beantragung ist nur insgesamt für die Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt möglich (hier ist die Eingemeindung der Stadt Gröbzig und der Gemeinden Görzig und Piethen zum 01.09.2010 bereits rechnerisch mit zu berücksichtigen). Für die Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt können insgesamt 16 Darlehen umgeschuldet werden, darin enthalten sind 2 Darlehen der Gemeinde Görzig. Diese sind: Darlehen Nr. 6010100800 Ablauf der Zinsbindung am 30.11.2014 KSK Anhalt-Bitterfeld Darlehen Nr. 6010100796 Ablauf der Zinsbindung am 30.11.2014 KSK Anhalt-Bitterfeld |