Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss Nr. PIE-GR-16-04/2010

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Piethen beschließt eine Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt  gegen das im Entwurf vorliegende Gesetz einschließlich der Änderungen bis zur endgültigen Beschlussfassung über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Anhalt-Bitterfeld einzureichen.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt nach Beschlussfassung des Gesetzes über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Anhalt-Bitterfeld unverzüglich die Verfassungsbeschwerde einzureichen und einen Rechtsanwalt mit der Erarbeitung der Verfassungsbeschwerde und Vertretung der Gemeinde vor dem Landesverfassungsgericht zu beauftragen.