Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

 

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß §§ 55, 162 und 97 GO LSA in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10.08.2009 (GVBL. LSA S. 383), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Anpassung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens vom 13.04.2010 (GVBL. LSA S. 190)

sowie § 5 Abs. 4 Buchstabe f) der Hauptsatzung der Stadt Südliches Anhalt vom 20.01.2010 über außerplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 211000.41700 in Höhe von 39.700,00 € und bei der Haushaltsstelle 211000.57110 in Höhe von 8.100,00 €.