Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

Beschluss Nr. GRÖ-SR-19-05/2010

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt gemäß §§ 155, 162 und 97 GO LSA in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10.08.2009 (GVBL. LSA S. 383), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Anpassung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens vom 13.04.2010 (GVBL. LSA S. 190) über überplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 9000.00.8320 in Höhe von 24.600,00 € zur Absicherung der Kreisumlage 2010.