Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage der §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Abwägung und Einarbeitung der während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des  Bebauungsplans Nr. 2 „An der Angergasse“ der Ortschaft Großbadegast der Stadt Südliches Anhalt vorgebrachten, als Anlage beigefügten Bedenken und Anregungen von Bürgern sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange in den   Bebauungsplan Nr. 2 „An der Angergasse“ der Ortschaft Großbadegast der Stadt Südliches Anhalt.