Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt, dass  die Stadt Südliches Anhalt im Rahmen der öffentlichen Auslegung im Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für das Vorhaben „Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Aufzucht von Geflügel mit 76.000 Junghennenplätzen und 8.000 Plätzen für Junghähne (Broilerelterntieraufzucht) in 5 Ställen und dazugehörenden Nebeneinrichtungen (3 Mischfuttersilobehälter, 11 Flüssiggaslagerbehälter, 5 Sammelbehälter für Reinigungsabwasser, 1 Kadavercontainer) - Junghennenaufzuchtanlage“ der WIMEX Agrarprodukte Import und Export GmbH auf den Flurstücken 1000, 1001, 1002 und 1003 der Flur 6 der Gemarkung Zehbitz folgenden Einwand hat:

 

Zur Abklärung der zu erwartenden Belastung für die angrenzenden Wohnbebauungen soll eine weitergehende Untersuchung auf schädliche Umwelteinwirkungen erfolgen. Dabei sollen die bereits bestehenden Vorbelastungen durch den insgesamt vorhandenen Tierbestand, die bereits vorhandenen Umweltbelastungen sowie die zu erwartenden Belastungen durch den Bau und den Betrieb der beantragten Anlage sowie die Nutzung der geplanten B 6n in die Untersuchung einbezogen werden. Weiterhin sollen die Aussagen zum Seuchenschutz konkretisiert werden.