Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 18a Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz im  Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das geplante Eisenbahnbauvorhaben “Beseitigung des Bahnüberganges Bahn-km 60,535 (Faser-Kunze) im Zuge der Gemeindeverbindungsstraße Schortewitz – Weißandt-Gölzau, Strecke Madgeburg Hbf – Leipzig Hbf (6403)“,  dass die Stadt Südliches Anhalt der ersatzlosen Beseitigung des mittels mechanischer Vollschranken mit elektrischen Winden gesicherten Bahnüberganges (BÜ) bei Bahn-Km 60,535 (so genannter BÜ Faser-Kunze) an der Eisenbahnstrecke Magdeburg – Leipzig zustimmt.

Einwendungen der Stadt Südliches Anhalt gegen das o. g. Vorhaben werden nicht erhoben.