Sitzung: 31.03.2010 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: EGSA/066/2010
Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt beschließt den Bürgermeister zu berechtigen, gemäß § 44 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. §§ 100, 156 und 165 GO LSA vom 5. Oktober 1993 (GVBL. LSA S. 568) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 10.08.2009 (GVBL. LSA S. 383) ein Darlehen in Höhe von 320.300,00 € aufzunehmen. Das Darlehen ist bei der Bank aufzunehmen, die den günstigsten Zinssatz zu folgenden Konditionen bietet:
soll das Darlehen vollständig getilgt sein.
Der Stadtrat ist in seiner der Darlehensaufnahme folgenden Sitzung durch den Bürgermeister darüber zu informieren, zu welchen Konditionen und bei welcher Bank das Darlehen aufgenommen wurde. |