Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt beschließt den Bürgermeister zu berechtigen, gemäß § 44 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. §§ 100, 156 und 165 GO LSA vom 5. Oktober 1993 (GVBL. LSA S. 568) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 10.08.2009 (GVBL. LSA S. 383) ein Darlehen in Höhe von 320.300,00 € aufzunehmen.

Das Darlehen ist bei der Bank aufzunehmen, die den günstigsten Zinssatz zu folgenden Konditionen bietet:

 

  1. Das Darlehen ist als Annuitätendarlehen aufzunehmen.
  2. Auszahlung 100 %
  3. Zahlungsweise Zins und Tilgung vierteljährlich nachträglich sofort nach Darlehensaufnahme.
  4. Die Zinsbindung soll 10 Jahre betragen.
  5. Die Laufzeit des Darlehens soll 15 Jahre betragen. Nach Ablauf der Laufzeit

soll das Darlehen vollständig getilgt sein.

  1. Das Darlehen ist zum 30.04.2010 aufzunehmen.
  2. Zins und Tilgung sind erstmals zum 30.06.2010 zu zahlen.

 

Der Stadtrat ist in seiner der Darlehensaufnahme folgenden Sitzung durch den Bürgermeister darüber zu informieren, zu welchen Konditionen und bei welcher Bank das Darlehen aufgenommen wurde.