Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG), dass die Stadt Südliches Anhalt für den Umfang, den Untersuchungsrahmen und den Detaillierungsgrad des Umweltberichtes zum sachlichen Teilplan „Windenergienutzung in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg folgende Ergänzungen fordert:

Bei 1.3.2 (Datenquellen) sowie unter 5.1. und in der Tabelle 5.2. FFH-Vorprüfung der Unterlagen sollten nicht nur die Arten der Anhänge II, IV und V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) berücksichtigt werden, sondern auch die der Roten Listen des Landes Sachsen-Anhalt. (siehe Berichte des Landesamtes für Umweltschutz

Sachsen-Anhalt, 39, 2004)

 

Rote Liste „Gefährdete Biotoptypen“                -    mit Gefährdungskategorien

 

52 Rote Listen „Wirbellose“                               -     mit Gefährdungskategorien

 

  4 Rote Listen „Wirbeltiere“                               -     mit Gefährdungskategorien

 

  2 Rote Listen „Farn- und Blütenpflanzen“       -    mit Gefährdungskategorien

 

je eine Rote Liste für Algen, Flechten, Flechtengesellschaften, Moose und Moosgesellschaften

 

Arten und Biotope aus diesen „Roten Listen“ finden sich nicht nur in Gebieten mit Schutzstatus (LSG, FND, ND, NSG, FFH-Gebiete), sondern auch in und um Eignungs- und Vorranggebieten für die Windenergienutzung. Unter diesem Gesichtspunkt sollten Fauna, Flora, Habitat generell mit Hilfe geeigneter Methoden untersucht werden.

 

Die Stadt Südliches Anhalt gibt den Hinweis, die vorhandenen Landschaftspläne der Ortschaften der Stadt Südliches Anhalt, die Unterlagen der abgeschlossenen Planfeststellungsverfahen sowie die Gutachten der Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz  zu Windenergieanlagen im Bereich der Stadt Südliches Anhalt als Datenquelle mit zu nutzen. Weiterhin wird auf die rechtskräftigen Bebauungspläne „2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 ´Windpark Trebbichau an der Fuhne´“ und „Bebauungsplan Windpark Quellendorf – Libbesdorf“ verwiesen.