Sitzung: 24.02.2010 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25
Vorlage: EGSA/041/2010
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des
§ 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG), dass die Stadt Südliches Anhalt für den
Umfang, den Untersuchungsrahmen und den Detaillierungsgrad des Umweltberichtes
zum sachlichen Teilplan „Windenergienutzung in der Planungsregion
Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ der Regionalen Planungsgemeinschaft
Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg folgende Ergänzungen fordert:
Bei 1.3.2 (Datenquellen) sowie unter 5.1. und in der Tabelle 5.2.
FFH-Vorprüfung der Unterlagen sollten nicht nur die Arten der Anhänge II, IV und V der
FFH-Richtlinie (92/43/EWG) berücksichtigt werden, sondern auch die der Roten
Listen des Landes Sachsen-Anhalt. (siehe Berichte des Landesamtes für
Umweltschutz
Sachsen-Anhalt, 39, 2004)
Rote Liste „Gefährdete Biotoptypen“ -
mit Gefährdungskategorien
52 Rote Listen „Wirbellose“ - mit Gefährdungskategorien
4 Rote Listen „Wirbeltiere“ - mit Gefährdungskategorien
2 Rote Listen „Farn- und
Blütenpflanzen“ - mit Gefährdungskategorien
je eine Rote Liste für Algen, Flechten, Flechtengesellschaften, Moose
und Moosgesellschaften
Arten und Biotope aus diesen „Roten Listen“ finden sich nicht nur in
Gebieten mit Schutzstatus (LSG, FND, ND, NSG, FFH-Gebiete), sondern auch in und
um Eignungs- und Vorranggebieten für die Windenergienutzung. Unter diesem
Gesichtspunkt sollten Fauna, Flora, Habitat generell mit Hilfe geeigneter
Methoden untersucht werden.
Die Stadt Südliches Anhalt gibt den Hinweis, die vorhandenen
Landschaftspläne der Ortschaften der Stadt Südliches Anhalt, die Unterlagen der
abgeschlossenen Planfeststellungsverfahen sowie die Gutachten der
Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz zu Windenergieanlagen im Bereich der Stadt
Südliches Anhalt als Datenquelle mit zu nutzen. Weiterhin wird auf die
rechtskräftigen Bebauungspläne „2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 ´Windpark
Trebbichau an der Fuhne´“ und „Bebauungsplan Windpark Quellendorf – Libbesdorf“
verwiesen.