Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss :

 

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch, dass die Stadt Gröbzig im Rahmen der Beteiligung zur Entwurfsplanung des  vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 54 „Erweiterung Betonwerk mit Überplanung von Teilflächen des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Dohndorf – Löbnitzer Kreuz´“ der Stadt Köthen keine Einwände und Bedenken hat.  In die Stellungnahme sind folgende Hinweise aufzunehmen:

Folgende Hinweise sowie mögliche Standorte für Ersatzpflanzungen sind in die Stellungnahme aufzunehmen:

1. Böschungen des Wörbziger Kieswerkes – ca. 10 ha

2. Böschungen Tauchgraben Gemarkung Löbnitz

3. Feldweg Naumann Weg nach Biendorf (Gemarkung Löbnitz)

4. Feldweg von Wörbzig nach Frenz

5.  ergänzend könnte eine Fassaden- und Dachbegrünung der neuen Halle des Betonwerkes erfolgen

6. für Ausgleichsmaßnahmen können ggf. Öko-Punkte käuflich erworben werden.