Sitzung: 21.01.2010 Stadtrat Gröbzig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: GRÖ/001/2010
Beschluss : |
Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch, dass die Stadt Gröbzig im Rahmen der Beteiligung zur Entwurfsplanung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 54 „Erweiterung Betonwerk mit Überplanung von Teilflächen des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Dohndorf – Löbnitzer Kreuz´“ der Stadt Köthen keine Einwände und Bedenken hat. In die Stellungnahme sind folgende Hinweise aufzunehmen: Folgende Hinweise sowie mögliche Standorte für Ersatzpflanzungen sind in die Stellungnahme aufzunehmen: 1. Böschungen des Wörbziger Kieswerkes – ca. 10 ha 2. Böschungen Tauchgraben Gemarkung Löbnitz 3. Feldweg Naumann Weg nach Biendorf (Gemarkung Löbnitz) 4. Feldweg von Wörbzig nach Frenz 5. ergänzend könnte eine Fassaden- und Dachbegrünung der neuen Halle des Betonwerkes erfolgen 6. für Ausgleichsmaßnahmen können ggf. Öko-Punkte käuflich erworben werden. |