Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund der §§ 50 bis 52 des Kommunalwahlgesetzes  für das Land Sachsen-Anhalt (KWG  LSA ) vom 27.02.2004 (GVBl. LSA S. 92) in der derzeit geltenden Fassung trifft der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt folgende Wahlprüfungsentscheidung zur Bürgermeisterwahl am 29.11.2009.

 

 

Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Bürgermeisterwahl ist gültig.