Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss :

 

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt, dass sich die Gemeinden Görzig und Piethen im Zuge einer Gebietsänderung gemäß § 16 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (Gemeindordnung – GO LSA), Neufassung vom 10.08.2009 (GVBl. LSA Nr. 14/2009) in die Stadt Gröbzig eingemeinden lassen.