Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Radegast beschließt im Rahmen der Beteiligung der Stadt Radegast zum 2. Entwurf des neu zu erarbeitenden Landesentwicklungsplans des Landes Sachsen-Anhalt folgende Änderungsvorschläge:

 

  1. Die Kriterien für die Ausweisung eines Grundzentrums in den Regionalen Entwicklungsplänen sind so zu gestalten, dass in künftigen Einheitsgemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern auch ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil mit weniger als 3.000 Einwohnern als Grundzentrum ausgewiesen werden kann.

 

  1. Das Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft „Gebiet um Köthen-Staßfurt-Aschersleben“ soll um das gesamte Gebiet der jetzigen Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Anhalt“ erweitert werden.