Sitzung: 11.11.2009 Gemeinschaftsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VGM/027/2009
Beschlussvorschlag: |
Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Anhalt“ beschließt gemäß § 44 Abs. 2 GO LSA i.V.m. §§ 155, 94, 95 und 97 GO LSA vom 5.Oktober 1993 (GVBL. LSA S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Zweiten Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts vom 26.05.2009 (GVBL. LSA S. 238) über außerplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 6300.5200 in Höhe von 9.000,00 € für die Beschaffung von Ortstafeln im Zuge der Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt zum 01.01.2010. |