Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss Nr.

Der Gemeinderat der Gemeinde Piethen beschließt gem. § 95 GO LSA vom 5. Oktober 1993 (GVBl. S. 568) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Zweiten Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts vom 26.05.2009 (GVBl. LSA 238) die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009 einschließlich des Haushaltsplanes mit seinen Anlagen.