Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Radegast beschließt, dass dem Antragsteller Herrn Eberhard Groenig für das Vorhaben „Abbruch des Wohn- und Geschäftshauses mit Nebengebäude Walther-Rathenau-Straße 32“ im Sanierungsgebiet „Radegast-Innenstadt“ gemäß §§ 144, 145 Baugesetzbuch die sanierungsrechtliche Genehmigung erteilt wird.

 

Die Stadt Radegast weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Durchführung der Abbrucharbeiten die zutreffenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften vom Antragsteller unbedingt einzuhalten sind.