Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Radegast beschließt, dass bei Vorlage sehr starker Substanzschwächen an Gebäuden im Sanierungsgebiet „Radegast-Innenstadt“ nach erfolgter Einzelfallprüfung der Abbruch des jeweiligen Gebäudes als Ordnungsmaßnahme zur Beseitigung des Misstandes durch die Stadt Radegast sanierungsrechtlich entsprechend §§ 144, 145 Baugesetzbuch im Einzellfall genehmigt werden kann.