Sitzung: 21.09.2009 Stadtrat Radegast
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: RAD/055/2009
Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt Radegast beschließt, dass bei Vorlage sehr starker Substanzschwächen an Gebäuden im Sanierungsgebiet „Radegast-Innenstadt“ nach erfolgter Einzelfallprüfung der Abbruch des jeweiligen Gebäudes als Ordnungsmaßnahme zur Beseitigung des Misstandes durch die Stadt Radegast sanierungsrechtlich entsprechend §§ 144, 145 Baugesetzbuch im Einzellfall genehmigt werden kann.
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