Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Wieskau erklärt auf der Grundlage der §§ 4, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und § 36 Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen der Gemeinde Wieskau nach § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5. BauGB zur Errichtung von 3 Windkraftanlagen (WKA) auf dem Flurstück 109 der Flur 1 in der Gemarkung Wieskau  durch die Windpark GmbH & Co. Trebbichau KG.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Wieskau beschließt, dass gegen die Errichtung von 3 Windkraftanlagen auf dem Flurstück 109 der Flur 1 in der Gemarkung Wieskau  durch die Windpark GmbH & Co. Trebbichau KG seitens der Gemeinde Wieskau keine immissionsschutzrechtlichen Einwände und Bedenken bestehen.