Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss  :

 

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig erklärt auf der Grundlage der §§ 36 und 34 BauGB das Einvernehmen der Stadt Gröbzig zu dem Bauantrag „Neubau eines Lebensmittelmarktes mit Werbeanlagen“ des Bauherrn Ratisbona Gradl & Co. KG, Herr Erwin Gradl, Industriepark Ponholz 1, 93142 Maxhütte-Heidhof; in der Gemarkung Gröbzig, Köthener Straße, Flur 3, Flurstücke 196 und 197.

 

Das anfallende Niederschlagswasser ist gemäß § 151 Abs. 3 Wassergesetz LSA auf dem Grundstück zu beseitigen.

 

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig weist auf folgende Sachverhalte hin:

 

  1. Beim Lieferverkehr ist zu beachten, dass die Ein- und Ausfahrt zur „Mühlbreite“ nicht für LKW nutzbar ist, da die „Mühlbreite“ tonnagebegrenzt ist.
  2. Die immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen beim Betrieb der Verkaufseinrichtung, speziell auch des Anlieferbereiches, auf die angrenzende Wohnbebauung sind im Genehmigungsverfahren zu untersuchen.
  3. Da eine Überbauung der Regenwasserleitungen der Stadt Gröbzig durch Hochbauten nicht zulässig ist, soll eine Umverlegung der vorhandenen Regenwasserleitung erfolgen.  Gegen die Umverlegung der Regenwasserleitung gemäß Lageplan hat die Stadt Gröbzig keine Einwände. Die Umverlegung hat nach den derzeit gültigen Regeln der Technik zu erfolgen. Die entsprechenden Prüfprotokolle sind der Stadt Gröbzig nach Fertigstellung der Maßnahme vor zu legen.