Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

 

Beschluss :

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt gemäß § 44 Abs. 2 GO LSA i.V.m. §§ 94 und 97 GO LSA vom 5. Oktober 1993 (GVBL. LSA S. 238), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Zweiten Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts vom 26.05.2009, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt (GVBL. LSA S. 238) über überplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 0200.00.6550 in Höhe von 8.000,00 € für Honorarleistungen des Herrn Rechtsanwalt Falk Hoffmann von der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Leipzig im Verfahren „Rahmenvertrag“ mit dem Architekten Dipl. Ing. Lutz Webel.