Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Glauzig versagt auf der Grundlage der §§ 36 BauGB und 34 BauGB das planungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde Glauzig zu dem Bauantrag „Errichtung eines Schleuderbeton-Mobilfunkmastes H = 39,15 m mit einem Basisdurchmesser von 95 cm“ des Bauherrn Telefonica O2 Germany GmbH & Co. OHG auf dem Flurstück 1012 der Flur 1 in der Gemarkung  Glauzig, da sich das Vorhaben nicht in die Eigenart der Bebauung der näheren Umgebung einfügt.