Sitzung: 17.08.2009 Gemeinderat Glauzig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: GLA/027/2009
Beschlussvorschlag: |
Der Gemeinderat der Gemeinde Glauzig versagt auf der Grundlage der §§ 36 BauGB und 34 BauGB das planungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde Glauzig zu dem Bauantrag „Errichtung eines Schleuderbeton-Mobilfunkmastes H = 39,15 m mit einem Basisdurchmesser von 95 cm“ des Bauherrn Telefonica O2 Germany GmbH & Co. OHG auf dem Flurstück 1012 der Flur 1 in der Gemarkung Glauzig, da sich das Vorhaben nicht in die Eigenart der Bebauung der näheren Umgebung einfügt. |