Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Fraßdorf beschließt gemäß § 44 Abs. 2 GO LSA i.V.m. §§ 94 und 97 GO LSA vom 5. Oktober 1993 (GVBL. LSA S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Zweiten Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts vom 26.05.2009 (GVBL. LSA S. 238) über überplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 2110.9820 in Höhe von 2.900,00 € für die Weiterleitung eines 65 %igen Anteiles aus der Pauschale im Rahmen des Konjunkturpaketes II an die Gemeinde Quellendorf für die Maßnahme „Dachsanierung Grundschule Quellendorf“.