Sitzung: 02.07.2009 Stadtrat Gröbzig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: GRÖ/060/2009
Beschluss : |
Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt folgende Wahlprüfungsentscheidung: Dem Wahlleiter liegt kein Einspruch vor. Die Ortschaftsratswahl ist somit ohne Einspruch. Die Ortschaftsratswahl am 07.06.2009 in der Ortschaft Wörbzig ist gültig. - |