Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss  :

 

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt folgende Wahlprüfungsentscheidung:

 

Dem Wahlleiter liegt kein Einspruch vor.

 

Die Stadtratswahl ist somit ohne Einspruch

 

Die Stadtratswahl am 07.06.2009 in der Stadt Gröbzig ist gültig.