Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Radegast  beschließt die Verwendung der Mittel aus der kommunalen Investitionspauschale des Konjunkturpaketes II und  die Verwendung der Mittel der Finanzhilfen nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz ( ZuInvG); Finanzhilfen für Schulinfrastruktur,

innerhalb des Förderbereiches

 

 

    a)    gemäß  § 3 Abs. 1 Ziff. 1 b   ZuInvG  für das  Vorhaben:

            Erneuerung der Dachhaut , Blitzschutzanlage und heizungsunterstützende   

            Solaranlage, Grundschule Radegast

     Anteil der Zuwendung (komm. Investitionspauschale) i. H. v.  21.853,59 €

           Anteil der Zuwendung (Schulinfrastrukturpauschale)    i. H. v.  28.843,00 €

 

Verwendung der kommunalen Investitionspauschale für eine mit anderen Kommunen genutzten Einrichtung.

Erhaltener Anteil für die Umsetzung der Maßnahme unter a)

 

von der Gemeinde Zehbitz

Anteil der Zuwendung (kommunale Investitionspauschale) i. H. v. 4.351,56 €

Eigenanteil 12,5 % 621,65 €) von der Stadt Radegast zu übernehmen 

 

von der Gemeinde Riesdorf

Anteil der Zuwendung (kommunale Investitionspauschale) i. H. v. 1.636,28 €

Eigenanteil 12,5 % (233,75 €) von der Stadt Radegast zu übernehmen