Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss    :

Der Gemeinderat der Gemeinde Edderitz  beschließt die Verwendung der Mittel aus der kommunalen Investitionspauschale des Konjunkturpaketes II und  die Verwendung der Mittel der Finanzhilfen nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz ( ZuInvG); Finanzhilfen für Schulinfrastruktur,

innerhalb des Förderbereiches

 

    a)    gemäß  § 3 Abs. 1 Ziff. 1 b   ZuInvG  für das  Vorhaben:

            Erneuerung des Ziegeldaches vom Hauptflügel der Grundschule Edderitz

      Anteil der Zuwendung (komm. Investitionspauschale)   i. H. v.  21.944,80 €

            Anteil der Zuwendung (Schulinfrastrukturpauschale)    i. H. v.  22.433,00 €

 

Verwendung der kommunalen Investitionspauschale für eine mit anderen Kommunen genutzten Einrichtung.

Erhaltener Anteil für die Umsetzung der Maßnahme unter a)

 

von der Gemeinde Piethen

Anteil der Zuwendung (kommunale Investitionspauschale) i. H. v. 3.201,42 €

Eigenanteil 12,5 % (400,18 €) von der Gemeinde Edderitz zu übernehmen 

 

von der Gemeinde Wieskau

Anteil der Zuwendung (kommunale Investitionspauschale) i. H. v.  3.770,57 €

Eigenanteil 12,5 % (471,32 €) von der Gemeinde Edderitz zu übernehmen