Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss :

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt die Vereinbarung zwischen dem Land Sachsen-Anhalt, handelnd im eigenen Namen, vertreten durch den Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt und der Stadt Gröbzig für die Ortsdurchfahrt Gröbzig L 146 vom NK 4337 018 km 0,0000 bis 0471 nach ODR Nr. 11 bis 12.a als Gemeinschaftsmaßnahme auszubauen.