Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

 

Beschluss     :

 

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt auf der Grundlage der §§ 2 und 4 Baugesetzbuch, dass die Stadt Gröbzig zum Vorentwurf des  Bebauungsplans Nr. 02/2009 „An der Werkstraße“ der Gemeinde Edderitz keine Einwände, Bedenken oder Hinweise hat.