Sitzung: 27.04.2009 Gemeinderat Edderitz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: EDD/019/2009
Beschluss: |
Der Gemeinderat der Gemeinde Edderitz beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01/2009 „Werkstraße Edderitz“ der Gemeinde Edderitz gemäß dem als Anlage beigefügten Plan mit textlichen Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB und Umweltbericht. Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes in der Flur 3 der Gemarkung Edderitz hat eine Größe von ca. 5,3 ha und wird begrenzt durch: im Norden : Flurstücke 13/2, 15/2, 17/7, 17/6, 8/17, Teilfläche des Flurstücks 8/18 Flurstücke1009, 1011 im Osten : Teilflächen der Flurstücke 8/18, 57/2, 57/1, 60/1 Flurstück 1011 im Süden : Teilflächen der Flurstücke 60/1, 60/2, 1010, 1013 Flurstück 1011, Teilfläche des Flurstücks 1008 im Westen : Teilflächen der Flurstücke 1008, 57/2 Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |