Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Scheuder beschließt gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA) i.V.m. § 97 Abs. 1 GO LSA vom 5. Oktober 1993, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Einführung des neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens für Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt vom 22. März 2006 (GVBl. LSA S. 128) in seiner Sitzung am 05.05.2009 die überplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 6700.9400 in Höhe von 5.000,00 € zur Finanzierung der Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Ortslage Scheuder aus der Haushaltsstelle 8800.9400.