Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 4

 

Beschluss   :

 

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig erklärt auf der Grundlage des § 36 BauGB nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB das Einvernehmen der Stadt Gröbzig zu dem Bauantrag „Erweiterung Büro mit Betriebsleiterwohnung“ des Bauherrn Dr. Christian Schmidt in Gröbzig, Könnernsche Straße, Flurstücke 92 und 93 der Flur 2 in der Gemarkung Gröbzig.

 

Die Genehmigungsbehörde wird darauf hingewiesen, dass die durch den naturschutzrechtlichen Eingriffstatbestand im Sinne des § 18 NatSchG LSA erforderlichen Kompensationsmaßnahmen in den Unterlagen des Bauantrages fehlen.