Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

Beschluss Nr.

Der Gemeinderat der Gemeinde Quellendorf beschließt gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA) i.V.m. § 97 Abs. 1 GO LSA vom 5. Oktober 1993, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Einführung des neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens für Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt vom 22. März 2006 (GVBl. LSA S. 128) in seiner Sitzung am 14.04.2009 die überplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 6300.9400 (HHR) (HHR) in Höhe von 75.000,00 € zur Finanzierung der Mehrkosten für die Sanierung der Straßenoberfläche im Neuen Weg in Quellendorf aus der Haushaltsstelle 9100.3100.