Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt auf der Grundlage der §§ 2 und 4 Baugesetzbuch, dass die Stadt Gröbzig zur 2. Änderung des  Bebauungsplans Nr. 11 „Geuzer Straße“ der Stadt Köthen keine Einwände, Bedenken oder Hinweise hat.