Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss :

 

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig stellt gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) das Ausscheiden von Herrn Henry Koch als Stadtrat infolge des dem Vorsitzenden des Stadtrates der Stadt Gröbzig schriftlich erklärten Mandatsverzichtes fest.

Weiterhin beschließt der Stadtrat der Stadt Gröbzig die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ausscheidens aus dem Stadtrat gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).