Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 2

 

Beschluss :

 

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig erklärt auf der Grundlage der §§ 36 Baugesetzbuch (BauGB) und 34 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 BauGB das Einvernehmen der Stadt Gröbzig zu dem Bauantrag „Erweiterung Werkstatt“ der Bauherrin Tischlerei Bergunter, Inhaber Ines Elstermann im Niederland 14, Flur 7, Flurstück 30 in der Gemarkung Gröbzig.

Das anfallende Niederschlagswasser ist gemäß § 151 Abs. 3 Wassergesetz LSA auf dem Grundstück zu beseitigen.