Sitzung: 17.02.2009 Gemeinderat Quellendorf
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: QUE/002/2009
Beschluss Nr. |
Der Gemeinderat der Gemeinde Quellendorf erklärt auf der Grundlage des § 36 BauGB gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1. BauGB das Einvernehmen der Gemeinde Quellendorf zu dem Bauantrag „Errichtung eines Rinderstalles in der Milchviehanlage Quellendorf“ der Bauherrin Quellendorfer Landwirte GbR auf den Flurstücken 20/1, 21/3 und 1002 der Flur 3 der Gemarkung Quellendorf. Das anfallende Niederschlagswasser ist gemäß § 151 Abs. 3 Wassergesetz LSA auf dem Grundstück zu beseitigen. Die Gemeinde Quellendorf bittet im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens um Prüfung folgender Sachverhalte:
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